Bei Fragen:
aller Art, die den Religionsunterricht der Klassen 1-10 betreffen, steht Ihnen zur Verfügung: Dr. Sylvia Kleeberg-Hörnlein - Schulbeauftragte
Bei Freud:
Wenn Sie finden, dass im Religionsunterricht Ihres Kindes etwas ganz besonders gut gelungen ist, dann lassen Sie es die Kollegin oder den Kollegen vor Ort wissen. Sie oder er wird sich bestimmt darüber freuen.
Bei Leid:
Wenn Sie mit dem Unterricht Ihres Kindes nicht zufrieden sind, dann suchen Sie bitte zunächst das Gespräch mit der Kollegin oder dem Kollegen vor Ort. Sollte das Gespräch nicht den gewünschten Erfolg haben, dann können Sie sich selbstverständlich jederzeit an die zuständige Schulbeauftragte Dr. Sylvia Kleeberg-Hörnlein wenden.
Im Evangelischen Religionsunterricht erhalten Schüler und Schülerinnen die Gelegenheit, altersangemessen über Fragen nach Gott und Welt nachzudenken und damit kompetent zu werden in Sachen Religion.
Die Schüler und Schülerinnen lernen zum Beispiel:
Informationen zu den allgemeinen und inhaltlichen Zielen des Evangelischen Religionsunterrichts erhalten Sie hier:
Grundschule
Oberschule
Gymnasium
Der Evangelische Religionsunterricht ist offen für alle Kinder und alle Jugendlichen. Ob getauft oder nicht, jede und jeder kann angemeldet werden bzw. sich selbst anmelden. Ist Ihr Kind getauft, nimmt es automatisch am Religionsunterricht teil, es sei denn, Sie wünschen dies ausdrücklich nicht.
Der Evangelische Religionsunterricht wird in Sachsen in gemeinsamer und geteilter Verantwortung von Staat und Kirche durchgeführt. Die Grundlage dazu bildet das Grundgesetz Artikel 7, Absatz 3.
Etwa 60 Personen, darunter Lehrer/innen, Gemeindepädagog/innen und Pfarrer/innen, gehen in unserem Kirchenbezirk an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulzentren dieser Aufgabe nach.